Tarifvertrag relative friedenspflicht

Die allgemeine Anwendbarkeit eines nationalen Tarifvertrags wird vom Ausschuss festgelegt, der die allgemeine Anwendbarkeit von Tarifverträgen bestätigt, die unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Soziales und Gesundheit arbeiten. Steht ein Arbeitsvertrag in irgendeiner Weise im Widerspruch zum Tarifvertrag für den betreffenden Industriezweig, so ist der Vertrag für die betreffenden Abschnitte nichtig, und stattdessen sind die entsprechenden Bestimmungen des Tarifvertrags zu beachten. Bei Arbeitskämpfen werden die Verhandlungspartner von einem nationalen Schlichter und Schlichter unterstützt. Die zentralen Arbeitsmarktorganisationen können auch einen nationalen Schlichter verwenden, um sie beim Abschluss eines Tarifvertrags zu unterstützen. Die Parteien, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, müssen den Tarifvertrag und die dazugehörigen Unterlagen dem Ministerium für Soziales und Gesundheit innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Tarifvertrags vorlegen. Der Arbeitgeber hat eine Kopie der Vereinbarung schriftlich und per E-Mail einzureichen, damit die allgemein gültige Vereinbarung im Internet veröffentlicht werden kann. Rechtsstreitigkeiten über den Inhalt oder Verstöße gegen Tarifverträge können an das Arbeitsgericht verwiesen werden. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bezieht sich auf die Legitimität, Gültigkeit, den Inhalt, den Anwendungsbereich und die korrekte Auslegung seiner Klauseln. Das Arbeitsgericht kann auch entscheiden, wie viel Schadensersatz nach rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen zu zahlen ist. Seine Entscheidung ist endgültig. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern oder einem Arbeitgeberverband mit einer oder mehreren Arbeitnehmergewerkschaften über Bedingungen geschlossen wird, die in Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen einzuhalten sind. Tarifverträge dienen zwei wichtigen Zwecken: Die Tarifvertragsparteien sind dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden.

Rechtsstreitigkeiten über ein Arbeitsverhältnis, das nicht an einen tarifvertraglichen Tarifvertrag geknüpft ist, der nach dem Tarifvertragsgesetz für den Arbeitgeber verbindlich ist, werden von den allgemeinen Gerichten behandelt. In einem Artikel mit dem Titel “Kollektivverhandlungen – eine theoretische Analyse” definierte A. Flandern Tarifverhandlungen als “… für die gemeinsame Regulierung von Arbeitsverwaltung und Arbeitsmärkten.” Der Tarifvertrag, das Ergebnis des Tarifvertrags, ist in der Regel ein undurchdringlicher Vertrag und unterscheidet sich rechtlich ganz anders als der Arbeitsvertrag.